Grundfähigkeit
Körperlich eingeschränkt - finanziell abgesichert
Was geschieht, wenn eine oder mehrere Grundfähigkeiten beeinträchtigt sind?
Der Gesetzgeber hat speziell für den Verlust bzw. die Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten keine Leistung vorgesehen. Solange noch irgendein Beruf ausgeübt werden kann, ist man mit den finanziellen Ausfällen auf sich gestellt.
Die Grundfähigkeits-Zusatzversicherung gibt finanzielle Sicherheit
- Bei Verlust oder Beeinträchtigung einer Grundfähigkeit, wie z. B. Sehen oder Hören, erfolgt die Zahlung einer vereinbarten monatlichen Rente
- Beitragsbefreiung im Leistungsfall: Die Beiträge für die Hauptversicherung und die eingeschlossenen Zusatzversicherungen werden übernommen
- Übernahme von Kosten bei der Anschaffung von Hilfsmitteln, wie z. B. Geh- und Stützapparate oder Prothesen
- Leistungen auch bei Pflegestufe II oder III
- Weltweiter Schutz
Die wesentlichen Merkmale der Grundfähigkeit-Zusatzversicherung
- Besonders günstige Beiträge
- Anpassung der monatlichen Grundfähigkeitsrente – ohne Gesundheitsprüfung – bei bestimmten Ereignissen, wie z. B. bei Heirat oder Geburt eines Kindes
- Keine Meldung bei Wechsel in einen gefahrträchtigeren Beruf erforderlich
- Besonders
geeignet für Kinder
? Eintrittsalter bereits ab dem 6. Lebensjahr
? Wechseloption in eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - ohne Gesundheitsprüfung - bei den ersten Schritten ins Berufsleben nach der Berufsausbildung - Vereinbarte
Rente wird im Leistungsfall gezahlt, unabhängig davon, ob die
versicherte Person weiter einer Erwerbstätigkeit nachgehen kann
Wann liegt eine Beeinträchtigung von Grundfähigkeiten vor?
Wenn 12 Monate oder länger eine der Aktivitäten aus den Grundfähigkeiten der Kategorie A oder drei Aktivitäten aus den Grundfähigkeiten der Kategorie B infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersbedingten Kräfteverfalls nicht ausgeführt werden können.
Sinnvolle Ergänzungen
Diese Optionen können zusätzlich vereinbart werden:
- Dynamische Anpassung des Versicherungsschutzes zum Ausgleich der allgemeinen Preissteigerung, auch im Leistungsfall möglich
- Verlängerung der Grundfähigkeits-Zusatzversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung
- Beitragsreduzierung durch Karenzzeiten im Leistungsfall. Wahlmöglichkeit zwischen 6 und 24 Monaten.
Die Grundfähigkeitskategorien
Grundfähigkeiten der Kategorie* A (Kommunikation)
Sehen:
Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage
den Sehsinn zu benutzen, um visuelle Reize wahrzunehmen.
Sprechen:
Die versicherte Person ist nicht mehr in der
Lage Wörter, Wendungen oder Sätze in mündlichen Mitteilungen
verständlich zu äußern.
Hören:
Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage
den Hörsinn zu benutzen, um akustische Reize wahrzunehmen.
Sich orientieren:
Die versicherte Person ist nicht mehr
in der Lage sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu
orientieren.
Grundfähigkeiten der Kategorie* B (Mobilität)
Stehen:
Die versicherte Person ist auch mit Hilfsmitteln
wie Gehstützen nicht mehr in der Lage, länger als 10 Minuten in
stehender Position zu verharren, ohne sich hinsetzen oder hinlegen zu
müssen.
Gehen und sich fortbewegen:
Die versicherte Person ist
nicht mehr in der Lage, auf ebenem Gelände eine Strecke von mindestens
200 Metern in einer Zeit von 15 Minuten zurückzulegen.
Treppen steigen:
Die versicherte Person ist nicht mehr in
der Lage, eine Treppe mit Geländer und 20 Stufen in einer Zeit von 10
Minuten hinauf- oder hinabzusteigen.
Knien:
Die versicherte Person ist nicht mehr in der Lage,
sich aus eigener Kraft zu bücken oder hinzuknien, um den Boden zu
berühren und sich danach wieder aufzurichten.
Sitzen:
Die versicherte Person ist nicht mehr in der
Lage, 20 Minuten ununterbrochen zu sitzen.
Tragen:
Die versicherte Person ist nicht mehr in der
Lage, mit einem oder beiden Armen Gewichte bis 2 kg über eine Entfernung
von 10 Metern zu tragen.
Schulter und Armgebrauch:
Die versicherte Person ist
nicht mehr in der Lage, einen oder beide Arme und Schultern einzusetzen,
um Tätigkeiten in Kopfhöhe auszuführen.
Handgebrauch:
Die versicherte Person ist nicht mehr in
der Lage, mit der rechten oder mit der linken Hand einen Schreibstift zu
benutzen oder eine Tastatur zu bedienen.
* genaue Definition siehe Besondere Bedingungen für die
Grundfähigkeits-Zusatzversicherung
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