Privat- / Dienst-Haftpflicht
Richtet ein Beschäftigter des Öffentlichen Dienstes einen grob fahrlässigen Schaden an, so hat der Dienstherr das Recht, ihn in Regress zu nehmen!Die Staatshaftung schützt nicht immer vor einer Inanspruchnahme wegen Amtspflichtverletzungen.
Unsere Dienst-Haftpflicht ohne Selbstbehalt wird als Zusatz zur Privat-Haftpflicht abgeschlossen und beinhaltet eine passgenaue und sehr günstige Vorsorge speziell für Lehrer und weitere Beamte.
Die Leistungen der Diensthaftpflicht
Die Diensthaftpflicht bietet maßgeschneiderten Schutz für Beamte und Tarifbeschäftigte des Öffentlichen Dienstes mit überwiegend verwaltender Tätigkeit sowie Lehrer.
Versicherungssummen
- Pauschal für Personen- und Sachschäden bis 3 Mio. EUR
- Zusätzliche Vermögensschäden bis 5.000 EUR je Schadenfall
Mitversicherte Tätigkeiten
- Erlaubter Besitz, Tragen und Benutzen von Waffen ausschließlich zu Dienstzwecken und Dienstübungen
- Halter oder Hüter von Tieren im Auftrag des Dienstherrn
Schlüssel
Verlust fremder, beruflicher, dienstlicher Schlüssel, Code-Cards und General-Hauptschlüssel
- inkl. notwendigem Austausch von Schlössern und Schließanlagen
- inkl. vorübergehender Sicherungsmaßnahmen und Objektschutz (max. 14 Tage)
bis 20.000 EUR je Schadenfall
Sonstiges
- Der Lebenspartner des VN ist mitversichert, sofern er/sie Beamte oder Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes mit überwiegend verwaltender Tätigkeit oder Lehrer ist.
- Schäden aus Verstößen gegen das Datenschutzgesetz
- Vorübergehender dienstlicher Auslandsaufenthalt bis zu 1 Jahr
- Versicherungsschutz bis zu 5 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Dienst (Nachhaftungsversicherung)
- Für Polizei-/Bundespolizei- und Zollangehörige: Abhandenkommen von fiskalischem Eigentum einschl. Verwarnungsblocks gem. dem Ordnungswidrigkeitengesetz bis 300 EUR je Schadenfall
- Ungerechtfertigte Ansprüche wehren wir für Sie ab
Extra-Leistungen in der Diensthaftpflicht speziell für Lehrer
- Erteilung von Experimentalunterricht inkl. radioaktiven Stoffen, Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (Lehrer)
- Leitung und/oder Beaufsichtigung von Schülern bei schulischen Veranstaltungen: Schulausflüge, Klassen- und Schulreisen, Schulsportveranstaltungen, Kinobesuche / Theaterbesuche und aus damit verbundenen Aufenthalten in Gast- und Übernachtungsstätten, auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu 1 Jahr
- Erteilung von Nachhilfeunterricht
- Hausaufgabenbetreuung
- Tätigkeit als Kantor und / oder Organist
- Abhandenkommen von Geld, das Lehrer, z.B. anlässlich von Klassenfahrten oder anderer schulischer Veranstaltungen verwahren bis 5.000 €
- Schäden an von Dritten zur Verfügung gestellten Sachen für den Schulbetrieb bis 5.000 € z.B. Leihgabe eines örtlichen Einzelhändlers für die Durchführung einer Schulveranstaltung
Kontakt
Impressum
Datenschutz
Standortfiliale
Rufnummern
...zur Anfrage