Riester-Rente

Die gesetzliche Rentenkasse hat immer weniger zu verteilen. Deshalb fördert der Staat die Eigenvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen. Die FÖRDER-RENTE des MÜNCHENER VEREIN ist vom Staat zertifiziert und berücksichtigt auch individuelle Ansprüche.

Mit staatlicher Förderung zur Zusatzrente

  • Lebenslange Rente
  • Garantiert: Rentenkapital mindestens in Höhe der eingezahlten Beiträge
  • Attraktive Überschussbeteiligung, auch fondsgebunden möglich
  • Jährliche Zuzahlungen möglich, um volle Zulagen auszuschöpfen
  • Dynamisierung zum Ausgleich der allgemeinen Preissteigerung möglich
  • Jährlicher "Kontoauszug" informiert über Stand der geförderten Rente
  • Kapitalauszahlung von 30 % zum Rentenbeginn möglich
  • Hartz-IV-sicher

Wie hoch ist die Förderung?

Jährliche Zulagen

  • Grundzulage: 154 EUR
  • Kinderzulage: 185 EUR, geboren bis 31.12.2007 und 300 EUR, geboren ab 01.01.2008

Berufseinsteiger-Bonus

  • Unter 25-Jährige, die eine Riester-Rente abschließen, bekommen einen zusätzlichen, einmaligen Bonus von 200 EUR.

Steuervorteil

  • Soweit es günstiger ist, können die Beiträge und Zulagen als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dazu ist es notwendig, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt prüft dann, ob über die Zulagenförderung hinaus eine Steuererstattung zustande kommt.

Wer wird gefördert?

  • Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige
  • Beamte, Richter, Soldaten und Amtsträger
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Elternteile, während der Elternzeit (max. für die ersten drei Lebensjahre jedes Kindes)
  • Geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf Versicherungsfreiheit
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld)
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld und Altersübergangsgeld
  • Rentenversicherungspflichtige Künstler

Für Ehepaare gilt: Wenn nur ein Ehepartner direkt förderfähig ist und einen Riester-Rentenvertrag hat, kann auch der Ehepartner, der selbst nicht unmittelbar förderfähig ist, eine Riester-Rente abschließen und Zulagenförderung erhalten.

 

Häufige Fragen und Antworten zur Riester-Rente

Wie bekommt man die Zulagen?

 Der Vorsorgepartner erteilt dem Vertragspartner schriftlich die Vollmacht zur Beantragung der Zulage. Die Angaben über die Einnahmen des Sparers werden dann vom Vertragspartner beim Rentenversicherungsträger abgefragt und die Zulagen werden dem Altersvorsorgevertrag direkt gutgeschrieben.

Kann man die Förderung auch zur Finanzierung von Wohneigentum nutzen?

Ja, das angesparte Kapital inklusive der staatlichen Zulagen kann aus der Riester-Rente für die Finanzierung des selbstgenutzten Wohneigentums verwendet werden.

Muss die Riester-Rente bei Rentenbezug versteuert werden?

Da in der Ansparphase die Beiträge steuerbefreit sind und die Zinserträge in der Aufschubzeit steuerfrei bleiben, ist die Rente in voller Höhe mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Kann angespartes Altersvermögen vererbt werden?

Im Falle des Todes des Zulagenberechtigten wird das angesparte Kapital ausgezahlt und die gewährten Zulagen und zusätzlichen Steuervorteile zurückgefordert. Dies gilt auch bei Auszahlung nach Rentenbeginn, wobei die Förderbeträge, die auf die bis zum Tod ausgezahlten Beträge entfallen, nicht zurückzuzahlen sind. Eine Rückforderung der staatlichen Förderung entfällt, wenn das angesparte Altersvorsorgevermögen auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehegatten übertragen wird. Dieser Vertrag kann auch erst zum Zweck der Übertragung abgeschlossen werden.




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